FLVWWie Recht Georg Schierholz, der Vorsitzende der Verbandsspruchkammer, doch hatte: „Wie dieser Tag lief, war es nicht der Tag der Spielvereinigung.“ Schierholz hob ab auf den 18. August, dem Start in die Oberliga-Saison. Die Spvgg. Erkenschwick unterlag nach einem ereignisreichen Spiel der TSG Sprockhövel 1:2, verlor Spielmacher Sebastian Westerhoff mit Gelb-Rot. Aber nicht nur: Am Donnerstag mussten sich gleich zwei(!) Spieler vor der Kammer verantworten.

 

Dass Westerhoff und Torhüter Christopher Ditterle mit jeweils einem blauen Auge davon kamen, verdanken beide ihren umfassenden Einlassungen. So wurde Sebastian Westerhoff für zwei Spiele gesperrt. „Wester“ hatte beim Verlassen des Platzes Schiedsrichter Sevinc den Satz „Bis du schlecht“ hinterher geschickt und war den Unparteiischen später forsch angegangen: „Wenn du was persönlich gegen mich hast, dann sag’ es.“

„Wir beide sind eben nicht die besten Freunde“, räumte „Wester“ in der Verhandlung kleinlaut ein. Die Kammer sah in diesem Vorfall allein den Tatbestand der Unsportlichkeit erfüllt, die Spielsperre hat Westerhoff mit dem Kreispokalspiel  in Genclik Spor Recklinghausen verbüßt (3:0 für Erkenschwick nach Toren von Nachtigall, Oerterer und Basile).

Christopher Ditterle kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro davon. Der Torhüter hatte sich in einem sozialen Netzwerk im Internet nach Spielschluss mit einigen deftigen Worten über die Schiedsrichter-Leistung ausgelassen und Sevinc dabei auch mit dem Wettskandal in Verbindung gebracht.

Hätte der 24-Jährige diese Vorwürfe auf dem Spielfeld ausgesprochen, wäre er nicht um eine mindestens vierwöchige Spielsperre umhin gekommen. Dass Ditterle nur mit einer Geldstrafe davon kam, verdankt er auch seiner Einsicht: „Die Sache ist mir mehr als peinlich."

Eine Entschuldigung bei Sevinc steht noch aus, der Schiedsrichter fehlte ei der Verhandlung entschuldigt. „Man darf von einem Schiedsrichter nicht verlangen, dass er keine Fehler machen darf“, meinte der Kammervorsitzende Georg Schierholz, der Ditterle „absoluten Bockmist“ attestierte.

Und er stellte unmissverständlich fest: „Herr Sevinc hat nachweislich nichts mit dem Wettskandal zu tun gehabt.“ Beide Urteile sind rechtskräftig.

von Olaf Krimpmann

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